Vision
Der
‘Roman‘
Freies
Deutschland
,
mit
dem
Untertitel
„
nach
einem
völkerrechtlichen
Friedensvertrag
zum
1.
Weltkrieg
-
der
Beginn
des
Weltfriedens“,
befasst
sich
mit
den
folgend
aufgeführten
Themen,
wie
diese
sich
künftig
gestalten
könnten:
Staatswesen,
Verfassung,
Deutscher
oder
Nichtdeutscher,
Rechtssystem,
Sozialwesen
&
Familien,
Staatsbank,
Wirtschaft,
Privatisierung,
Energie,
Schulwesen,
Ernährung
&
Landwitschaft,
Gesundheitswesen,
Heimatschutz,
Europa
und
schließt
mit
Visionen
ab.
Hier
eine
kleine
Leseprobe
aus
dem Kapitel ‘Staatswesen‘:
„
Der
Volkswille
beginnt
in
den
Gemeinden
oder
Stadtteilen.
Sämtliche
wichtigen
Entscheidungen,
die
das
Volk
im
Bundesstaat
betreffen,
würden
an
der
Basis
entschieden.
Das
heißt,
daß
die
Gemeinde
fast
völlig
souverän
in
ihrem
Gebiet
die
Entscheidungen
treffen
könnte,
wie
es
in
Preußen
bereits
üblich
war.
Entscheidungen,
die
über
die
Gemeinde
hinausgehen,
würden
von
der
Basis
der
Gemeinden
her
und
in
den
Gemeindebünden
(in
Preußen
Ämter
genannt)
im
jeweiligen
Bundesstaat
gesammelt.
Der
Volkswille
schließlich
würde
dann
über
die
Gemeinden
abgestimmt
werden.
Die
Angestellten,
die
sogenannte
Regierung,
hätte
keine
eigene
Entscheidungskompetenz,
sondern
könnte
nur
den
Volkswillen
akzeptieren
und
diesen
dann vertreten.
Das bedeutet, daß alle wichtigen Entscheidungen vom Volke getroffen würden !
Eine
Gemeindeverwaltung
bestünde
aus
einem
Gemeindevorsteher
und
dem
Gemeinderat.
Gleichzeitig
sollte,
je
nach
Größe
der
Gemeinde,
ein
Gremium
gebildet
werden,
was
in
der
Anzahl
eine
überschaubare,
ungerade
Zahl
(7,
9,
11
oder
13)
an
Persönlichkeiten
(die
sich
in
der
Vergangenheit
idealerweise
bedingungslos
für
das
Gemeinwohl
ausgezeichnet
haben)
umfaßt.
Dieses
Gremium
hätte
die
Vollmacht,
die
Mitglieder
der
Gemeindeverwaltungen,
auch
den
Gemeindevorsteher,
fristlos
abzusetzen,
wenn
diese
gegen
den
Volkswillen
handeln
würden
oder
sich
nicht
an
den
gesetzlichen Rahmen halten würden, den das Volk bestimmt hat.
“